Übernachten Sie vor Ort.
Das Gelände ist von 7:00 Uhr bis 22:00 Uhr für Fahrzeuge geöffnet.
Der Lagerleiter und die übrigen Mitarbeiter sind für die Aufrechterhaltung der Ordnung verantwortlich und stehen bei Problemen zur Verfügung. Den Anweisungen des Lagerleiters ist stets Folge zu leisten.
Jugendliche unter 15 Jahren müssen von einem Erwachsenen begleitet werden, Jugendliche unter 18 Jahren müssen dem Personal vor Ort bei ihrer Ankunft die Kontaktdaten einer verantwortlichen erwachsenen Kontaktperson mitteilen.
Bitte nehmen Sie Rücksicht auf die anderen Campinggäste. Lärmbelästigung ist nicht gestattet. Zwischen 22:00 und 7:00 Uhr herrscht absolute Ruhe auf dem gesamten Campingplatz.
Während des Aufenthalts müssen alle Fahrten auf das absolut Notwendige beschränkt werden, und diese notwendigen Fahrten müssen stets im Schritttempo (unter 10 km/h) erfolgen.
Es dürfen nur handelsübliche Zelte und Vorzelte für Wohnwagen verwendet werden. Zelthäuser mit festen Wänden, Fenstern und Türen sind nicht erlaubt. Wohnwagen müssen fahrbereit sein, d. h. gemäß dänischem Straßenverkehrsgesetz für den Straßenverkehr zugelassen sein.
Brandschutz: Der Abstand zwischen allen Campingeinheiten muss mindestens 3 Meter betragen. Dies gilt für Zelte, Wohnwagen usw.
Das Aufstellen eines Lagerzeltes (ca. 3 m²) ist nach Anweisung des Lagerleiters gestattet.
Die im Gewerbe üblichen Windschutzhecken dürfen errichtet werden – eine darüber hinausgehende private Einzäunung des Grundstücks ist nicht gestattet. Kleinere Zäune für Hunde sind jedoch ausgenommen.
Fahnenmasten, Antennen usw. dürfen nicht aufgestellt werden, und Aushubarbeiten auf dem Gelände der Einheit dürfen nur nach Zustimmung des Lagerkommandanten erfolgen.
Die Verwendung von Waffen und Feuerwerkskörpern jeglicher Art ist auf dem Gelände verboten. Offenes Feuer ist nicht gestattet.
Der Handel auf dem Gelände ist nur mit Genehmigung des Campingplatzleiters gestattet.
Gemeinsam genutzte Einrichtungen wie Toiletten, Waschküche, Küche usw. müssen in dem Zustand hinterlassen werden, in dem Sie sie vorfinden möchten – also sauber und ordentlich.
Die auf dem Gelände aufgestellten Abfallbehälter müssen unbedingt benutzt werden.
Autowäsche ist auf dem Gelände nicht gestattet.
Auf dem Gelände gibt es einen Spielplatz und einen Ballspielplatz. Helfen Sie Ihren Kindern, die Spiel- und Ballspielplätze zu finden. Ballspiele sind zwischen Zelten und Wohnwagen nicht erlaubt.
Hunde müssen auf dem Gelände an der kurzen Leine geführt werden. Sie dürfen keinen unnötigen Lärm machen und müssen außerhalb des Geländes Gassi gehen. Führen Sie für den Fall eines Unfalls immer eine Plastiktüte mit sich.
Der Campingplatzbesitzer und -leiter übernehmen keine Haftung für Schäden oder Verlust von Gegenständen der Campinggäste. Wer Gebäude, Ausrüstung oder das Eigentum anderer Camper beschädigt, kann gemäß den allgemeinen Haftungsbestimmungen haftbar gemacht werden.
Das Gelände befindet sich inmitten der Natur, und wir bitten Sie, Rücksicht zu nehmen und sowohl die Natur als auch die Umwelt zu schützen – beide sind auf Ihren Schutz angewiesen.
Saisonplätze
Für Campinggäste, die mit dem Campingplatz einen Vertrag über die Anmietung eines Saisonstellplatzes abgeschlossen haben, gelten detailliertere Regeln für die Mobilität von Wohnwagen und die Anordnung der Stellplätze.
Praktische Informationen

Telefon:
+45 51 52 44 85
Adresse:
Eichenstraße 1,
5960 Marstal
E-Mail:


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